Das Bundesamt für Zivilluftfahrt informiert ausführlich zu der EU-Verordnung 376/2014 und diskutiert mit Organisationen und der Industrie Aspekte zur Umsetzung dieser Rechtsvorschrift.
Termin
Bei den Eidgenossen wird diese Richtlinie – nach aktuellem Kenntnisstand – zum 01.02.2016 in Kraft treten – somit 2,5 Monate nach dem Ablauf des Übergangszeitraums in der EU.
Mit der Einführung der EU-Verordnung 376/2014 wird das obligatorische und das freiwillige Meldesystem SWANS (Swiss Aviation Notification System) abgelöst.
Online-Plattform
Unklar ist derzeit, ob die EU die angekündigte länderübergreifende Online-Erfassungsplattform produktiv bereitstellen kann. Sollte diese nicht der Fall sein, erwägt die Schweiz, ein eigenes Erfassungssystem nach dem Vorbild Österreichs oder Italiens aufzubauen.
Datenschnittstelle
Nach Aussage des BAZL ist die E5X-Schnittstelle weitestgehend fertiggestellt und bis auf „some minor problems“ produktiv.
Inkonsistenzen - ECCAIRS-Taxonomie und bestehende SMS-Implementierungen
Dieses EU-konforme Klassifizierungsschema wird – unserer Meinung nach – den größten Anpassungsaufwand mit sich bringen.
Grundsätzlich kann jede Organisation ihr bestehendes SMS beibehalten bzw. unverändert weiterführen.
In der Praxis wird es dann aber keine Kongruenz zwischen den Meldungen an die jeweilige „Competent authority“ und den eigenen Meldungen geben – die Datenfelder passen einfach nicht zueinander oder die statt N Auswahlmöglichkeiten existieren M andere.
Gerade im Hinblick darauf, dass die Meldungen abhängig von Risikominderungsmaßnahmen (actions/mitigation) oder abschließenden Investigations zusätzlich mehrfach aktualisiert an die zuständige nationale Behörde übermittelt werden, trägt dieser Zustand nicht zur Transparenz bei.
Doppelterfassungsaufwand für bestehende SMS-Implementierungen
Wenn bestehende SMS-Implementierungen wie beispielsweise eControl aviation nicht die ECCAIRS-Taxonomie zur Formulierung von Meldungen bereitstellen, bringt die Verordnung 376/2014 Doppelerfassungs- und Synchronisationsaufwand mit sich. Zusätzlich müssen Meldefristen etc. überwacht werden und Kennzahlen für die „offiziellen“ Occurences nachgebildet werden.
BAZL wünscht sich Mandatory Datafields für bestehende SMS-Implementierungen (24 von 263)
Um Inkonsistenzen zu vermeiden und den Informationsaustausch zu erleichtern erwartet der BAZL, dass bestehende SMS-Implementierungen zukünftig zumindest die 24 Pflichtdatenfelder verwenden.
Und die restlichen 239 Datenfelder?
Damit ist noch keine Aussage über die verbleibenden 239 Datenfelder getroffen, mit denen die Occurences sehr gut klassifiziert werden können.
Die statistische Aussagekraft nationaler ECCAIRS-Datenbanken und damit auch der europäische Zentralspeicher ECR hängt maßgeblich davon ab, ob spezifische Datenfelder zu den einzelnen Occurence categories (Wertebereich 430) ausgewertet werden können.
Es ist unserer Einschätzung nach wahrscheinlich, dass die EU diesbezüglich zukünftig Anstrengungen unternehmen wird.
Zusammenfassend wird jedes Occurencemanagement in der EU in Bezug auf Safety-Parameter den Standards der ECCAIRS-Taxonomy folgen müssen.

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